17.08.2023

Ausgleichsabgabe steigt 2024

Das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und sieht eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vor, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besser zu fördern.  

Unternehmen sollten im Sinne einer inklusiven Gesellschaft möglichst viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Laut Regelung des Gesetzgebers müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten jetzt fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, fällt eine Ausgleichsabgabe an, welche zur Förderung in anderen Unternehmen eingesetzt wird.

Ab 2024 gelten neue Abgaben für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote und liegt zwischen 140 Euro und 360 Euro pro Monat.

Wenn gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden beträgt die monatliche Abgabe 720 Euro.