Das
neue „Gesetz zur Förderung eines
inklusiven Arbeitsmarktes“ tritt zum 1.
Januar 2024 in Kraft und sieht
eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vor, um die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen besser zu fördern.
Unternehmen
sollten im Sinne einer inklusiven Gesellschaft möglichst viele schwerbehinderte
Menschen beschäftigen. Laut Regelung des Gesetzgebers müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten jetzt fünf Prozent der Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen besetzen. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht
nach, fällt eine Ausgleichsabgabe
an, welche zur Förderung in anderen Unternehmen eingesetzt wird.
Ab
2024 gelten neue Abgaben für nicht
besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Die Höhe der
Abgabe richtet sich nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote und
liegt zwischen 140 Euro und 360 Euro pro Monat.
Wenn gar keine
schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden beträgt die monatliche Abgabe 720
Euro.